Ex-Verfassungsrichter packt aus: Der stille Deal zwischen ARD, ZDF und der Politik
ruhr24TV & StreamingTV-NewsStand:24. 07. 2026, 20:16 UhrUns auf Google folgenProfitieren ARD und ZDF von der Politik? © dts Nachrichtenagentur/Imago/Canva; Collage: RUHR24Ein früherer Verfassungsrichter. . .

ruhr24TV & StreamingTV-NewsStand:24. 07. 2026, 20:16 UhrUns auf Google folgenProfitieren ARD und ZDF von der Politik? © dts Nachrichtenagentur/Imago/Canva; Collage: RUHR24Ein früherer Verfassungsrichter beschreibt eine stille Übereinkunft zwischen Sendern und Politik – mit Folgen für alle Beitragszahler. Dortmund – Es ist eine Aussage, die aufhorchen lässt: Der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart spricht von einer informellen Übereinkunft zwischen ARD, ZDF und der Politik. Der frühere Verfassungsrichter äußerte sich im Interview mitWeltzur laufenden Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die ausgesetzte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Ex-Verfassungsrichter packt aus: Der stille Deal zwischen ARD, ZDF und der PolitikDegenhart beschreibt gegenüberWelteinen Mechanismus, der sich über Jahre eingespielt habe: Die Politik sichere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine umfassende Finanzierung und eine milde Aufsicht zu. Im Gegenzug gebe der Rundfunk der Politik eine Bühne, etwa in den zahlreichen Talkshows, und gehe insgesamt eher schonend mit ihr um, sagte Degenhart. Der Jurist macht damit deutlich: Aus seiner Sicht profitieren beide Seiten von diesem stillschweigenden Arrangement, während die Bürger den Beitrag zahlen, ohne dass sie sich dagegen entscheiden können. Wer ist Christoph Degenhart?Der 76-Jährige gilt als ausgewiesener Experte für Rundfunkrecht. Von 2010 bis 2020 war er Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. 2021 vertrat er das Land Sachsen-Anhalt in einem Verfahren zum Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht. „Vorwurf ist absurd“: ARD wehrt sich nach Interview mit Ex-VerfassungsrichterBeide Sender weisen die Vorwürfe auf Anfrage von RUHR24 klar zurück. „Der Vorwurf eines ‚informellen Deals‘ zwischen Politik und ÖRR ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage“, sagte eine ARD-Sprecherin. Gerade zum Schutz einer staatsfernen Finanzierung hätten die Rundfunkanstalten zuletzt erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Sprecherin verweist zudem auf einen Widerspruch in der Kritik: „Einerseits wird uns ‚politische Einseitigkeit‘ vorgeworfen, andererseits wird behauptet, wir böten der Politik allgemein eine unkritische Bühne“, sagte sie (mehrZDF-News bei RUHR24 lesen). Es entspreche dem Auftrag der ARD, eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darzustellen. Dafür müssten unterschiedliche politische Akteure im Programm zu Wort kommen – und zwar kritisch befragt, etwa in den Talkformaten. „Allen Seiten gerecht werden“: ZDF widerspricht Vorwürfen von Ex-VerfassungsrichterAuch das ZDF widerspricht. Die Auswahl der Gäste in Talkshows folge journalistischen Kriterien, teilte der Sender mit. Ausschlaggebend seien „die Themen der jeweiligen Sendung sowie die Frage, welche Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner dazu relevante Perspektiven und besondere Expertise einbringen können oder politische Verantwortung tragen“. Den Eindruck von Einseitigkeit erklärt das ZDF damit, dass Moderatoren kritisch nachfragten: „Wir wollen Antworten herausarbeiten und nicht einfach Positionen stehen lassen. “ Da manche Zuschauer die Redaktionen als zu kritisch, andere als zu nachsichtig wahrnehmen, sei das für den Sender ein Hinweis darauf, „dass wir uns bemühen, allen Seiten gerecht zu werden“. Klicke hier und füge RUHR24 als deine bevorzugte Quelle bei Google Search 🔎 hinzu. Kritik komme „von allen politischen Richtungen“ – ein Zeichen dafür, dass keine Partei bevorzugt werde. Zur Finanzierung verweist das ZDF auf das gesetzlich geregelte KEF-Verfahren und die Unabhängigkeit seines Fernsehrats, der mit 60 Mitgliedern aus gesellschaftlichen Gruppen weder vom Staat kontrolliert noch finanziert werde. Rundfunkbeitrag soll erhöht werden: ARD und ZDF ziehen vor BundesverfassungsgerichtAuslöser des Streits ist eine Erhöhung, die nie kam: Die zuständige Kommission KEF hatte 2024 empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro anzuheben, wieTagesschauberichtet. Die Ministerpräsidenten der Länder folgten dem nicht und verwiesen auf laufende Strukturreformen bei den Sendern sowie auf vorhandene Rücklagen. ARD und ZDF zogen deshalb Ende 2024 vor das Bundesverfassungsgericht. Ende Juni 2026 verhandelten die Richter in Karlsruhe darüber, ob die Länder damit verfassungswidrig gehandelt haben. Ein Urteil gibt es noch nicht, mit einer Entscheidung wird lautTagesschaubis Ende des Jahres gerechnet. Inzwischen hat die KEF ihre Empfehlung selbst nach unten korrigiert: Für 2027 schlägt sie nur noch ein Plus von 28 Cent auf 18,64 Euro vor, weil die Sender durch mehr Haushalte und höhere Zinserträge zuletzt mehr eingenommen haben als geplant (mehrARD-News bei RUHR24 lesen). Bayerischer Rundfunk schließt Jahr 2025 mit 44,4 Millionen Euro Fehlbetrag abWie sehr die ausgebliebene Erhöhung einzelne Anstalten belastet, zeigt der Bayerische Rundfunk. Dessen Rundfunkrat billigte am 20. Juli 2026 den Jahresabschluss 2025 – mit einem Fehlbetrag von 44,4 Millionen Euro, rund sechs Millionen mehr als geplant. Grund dafür seien allein durch die fehlende Beitragsanpassung entgangene Einnahmen von 32,6 Millionen Euro, teilte der Sender mit. Weitere TV-News:TV-Zuschauer erhalten aktuell Anrufe von „Bares für Rares“„Gänsehaut pur“ im ZDF: Peter Maffay überrascht mit völlig neuer Version seines größten HitsNach Tod von Alexander Held: ZDF zeigt seine letzten zwei Filme noch 2026BR-Rundfunkratsvorsitzender Godehard Ruppert sprach von einer „angespannten finanziellen Lage“ und kündigte strukturelle Sparmaßnahmen an. Das Beispiel zeigt: Ganz so bequem, wie Degenharts Deal-These es nahelegt, ist die Position der Sender derzeit offenbar nicht überall, zumindest finanziell mussten sie zuletzt selbst Einbußen hinnehmen. Bevorzugt das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkanstalten?Degenhart geht in dem Interview noch weiter und nimmt auch das Bundesverfassungsgericht ins Visier. Die Richter in Karlsruhe hätten den Rundfunkanstalten in bisherigen Verfahren stets recht gegeben, sagte er. Dadurch sei der Eindruck entstanden, das Gericht komme den Forderungen der Sender weitgehend unkritisch entgegen. Hinzu komme, dass das Gericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Entscheidungen teilweise idealisierend beschrieben habe. Dieses Bild entspreche nicht mehr uneingeschränkt der Realität, so Degenhart. Ob Karlsruhe im aktuellen Verfahren anders entscheidet als bisher, wollte der Staatsrechtler nicht vorhersagen. Zwischen seiner Einschätzung und der scharfen Zurückweisung durch ARD und ZDF liegen jedenfalls Welten – ein Zeichen dafür, wie festgefahren der Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks derzeit ist.