Kinder haften für ihre Eltern? Politik debattiert über Beteiligung bei Pflegekosten
StartseiteVerbraucherStand:16. 06. 2026, 15:15 UhrKommentareUns auf Google folgenDie finanzielle Not der Pflegeversicherung ist groß. Künftig könnten Angehörige stärker zur Begleichung der Pflegekosten in die. . .

StartseiteVerbraucherStand:16. 06. 2026, 15:15 UhrKommentareUns auf Google folgenDie finanzielle Not der Pflegeversicherung ist groß. Künftig könnten Angehörige stärker zur Begleichung der Pflegekosten in die Verantwortung genommen werden. Berlin (KNA) – Müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen? Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass bisher geltende Grenzwerte, die die Nachkommen schonen, aufgehoben werden. DieKatholische Nachrichten-Agentur (KNA)erläutert, worum es geht. Artikel der KNADieser Beitrag stammt von derKatholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind stark gestiegen. Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3. 245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Das können sich viele Heimbewohner nicht leisten. Deshalb rutschen sie in die Sozialhilfe. Zur Entlastung der in Not geratenen Pflegeversicherung debattiert die Politik über mögliche Änderungen bei der Kostenbeteiligung der Kinder, wenn die Eltern z. B. nötige Heimkosten nicht bezahlen können. © Udo Herrmann/IMAGODadurch werden die Haushalte der Kommunen stark belastet. Bundesweit erhalten rund 309. 000 bis 354. 000 Pflegeheimbewohner sogenannte „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe). Dies entspricht einer Sozialhilfequote von etwa 36 bis 37 Prozent. Die Pflegeversicherung war auch deshalb 1995 eingeführt worden, um die Kommunen zu entlasten und Heimbewohner aus der Sozialhilfe zu holen. Was plant die Politik?Wenn pflegebedürftige Eltern auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen sich deren Kinder erst an den Pflegekosten beteiligen, wenn sie über der Einkommensgrenze von 100. 000 Euro liegen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Grenze ersatzlos streichen, um die Kommunen zu entlasten. Städte und Gemeinden begrüßen das. Aus derCSUkommt Widerspruch. Auch die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), ist gegen eine komplette Streichung. Man müsse über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen. Was versteht man unter Elternunterhalt?Unter Elternunterhalt versteht man die gesetzliche Verpflichtung erwachsener Kinder, für ihre Eltern finanziell einzustehen, wenn diese aus eigener finanzieller Kraft nicht in der Lage sind, die Pflegekosten zu decken. Gilt das in jedem Fall?Bis Ende 2019 mussten Kinder für ihre Eltern aufkommen, wenn sie monatlich über mehr als 1. 800 Euro netto (Alleinstehende) beziehungsweise 3. 240 Euro netto (Verheiratete) verfügten. Seit 2020 gilt dafür die von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Einkommensgrenze von 100. 000 Euro brutto im Jahr. Zur Prüfung der 100. 000-Euro-Grenze wird nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und nicht das Einkommen des Schwiegerkindes berücksichtigt. Auch Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern profitieren von dieser Neuregelung. Sie müssen nur für die Unterhalts- oder Pflegekosten ihres Kindes aufkommen, wenn ein Elternteil mehr als 100. 000 Euro brutto im Jahr verdient. Wird auch das Vermögen angerechnet?Wer unter 100. 000 Euro brutto jährliches Einkommen hat und zusätzlich Vermögen besitzt, ist nicht unterhaltspflichtig. Das vorhandene Vermögen wie beispielsweise eine Immobilie ist geschützt. Und was ist bei einem Einkommen über 100. 000 Euro?Liegt das Einkommen des erwachsenen Kindes über 100. 000 Euro, so sind auch Vermögen unterhaltspflichtig. Die Gerichte gewähren jedoch nach Darstellung von Pflegeexperten ein sehr großzügiges Schonvermögen. Dadurch soll der Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen gesichert werden, zum anderen soll die Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen nicht gefährdet werden. Und was ist mit dem Ehepartner des Kindes?Wird die Grenze von 100. 000 Euro überschritten, so ist das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung des Elternunterhalts zu berücksichtigen. Dies geschieht jedoch zugunsten des Unterhaltspflichtigen und seines Partners. Denn der Ehegatten- und Partnerunterhalt hat Vorrang vor dem Elternunterhalt. Nur der Teil des Einkommens als unterhaltspflichtiges „Kind“, der nicht dem Partner zur Verfügung stehen muss, steht überhaupt für Elternunterhalt zur Verfügung. Was gilt, wenn mehrere Geschwisterkinder vorhanden sind?Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, so wird das Bruttojahreseinkommen dieser Kinder für die Unterhaltspflicht nicht zusammengerechnet. Solange keines der Kinder die gesetzliche Einkommensgrenze überschreitet, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Die Situation ändert sich jedoch, wenn ein Geschwisterkind ein Bruttoeinkommen von mehr als 100. 000 Euro im Jahr hat. In diesem Fall werden zunächst alle Kinder in die Berechnung einbezogen und der Unterhalt anteilig pro Geschwisterkind berechnet. Letztlich ist aber nur das Kind mit dem höheren Einkommen unterhaltspflichtig. Den Anteil des anderen Kindes übernimmt das Sozialamt. Was gilt für Enkel und andere Verwandte?Es können nur die Kinder oder Eltern, nicht aber die Enkelkinder zur Unterhaltsfinanzierung verpflichtet werden. Auch für Geschwister, Cousins oder Onkel und Tanten besteht keine gesetzliche Pflicht, Pflegekosten füreinander zu übernehmen. Können Eltern auf Zahlungen der Kinder verzichten?Viele Senioren wollen ihre Kinder nicht finanziell belasten und deswegen keinen Elternunterhalt einfordern. Diese Wahl haben sie laut Auskunft der Verbraucherzentralen aber nicht, wenn sie für Pflegeleistungen, die sie nicht selbst bezahlen können, Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Eltern können ihre Kinder dann nicht aus der Verantwortung für Unterhaltszahlungen nehmen. Der Staat muss den Unterhalt einfordern, wenn der Nachwuchs unterhaltspflichtig ist.