Kinderschutz vernachlässigt: Kriminologe rechnet mit Politik ab – und warnt vor großem Irrtum beim Social-Media-Verbot
tzVerbraucher„Schutz von Kindern nicht gerecht geworden“: Kommission nennt strenge Altersgrenze bei Social-MediaStand:24. 06. 2026, 13:37 UhrKommentareUns auf Google folgenUm Kinder und Jugendliche im Internet. . .

tzVerbraucher„Schutz von Kindern nicht gerecht geworden“: Kommission nennt strenge Altersgrenze bei Social-MediaStand:24. 06. 2026, 13:37 UhrKommentareUns auf Google folgenUm Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Social-Media-Verbot. Eine Expertenkommission hat überraschende erste Empfehlungen veröffentlicht. Berlin – Die Expertenkommission der Bundesregierung fürKinder- und Jugendschutz in Deutschland empfiehlt bei einem pauschalen Social-Media-Verbot eine Altersgrenze von 13 Jahren und liegt damit unter der von derSPDempfohlenen Grenze von 14 Jahren. Alternativ schlug die Kommission vor, Altersgrenzen für jeden Anbieter individuell festzulegen. Damit bleiben die Experten unparteiisch und decken sich in ihren 56 Empfehlungen weitgehend mit den noch auseinanderliegenden Positionen der Regierungsparteien. Rund 300. 000 Jugendliche bundesweit zeigen laut Experten ein Suchtverhalten am Handy. (Symbolbild) © Marcus Brandt/dpaDie SPD hatte sich ein pauschales Verbot von sozialen Medien bis 14 Jahre gewünscht. Zwischen 14 und 16 sollte es eine Übergangsfrist geben, in der die Anbieter jugendfreie Versionen anbieten sollten. Die Union empfiehlt in einem gemeinsamen Positionspapier statt eines pauschalen Verbots eine variable Altersfreigabe einzelner Anbieter und Plattformen nach Risikobewertung, ähnlich wie bei Filmen. „Schutz von Kindern nicht gerecht geworden“: Kommission nennt strenge Altersgrenze bei Social-Media„Deutschland verfügt mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz über eine erfahrene Behörde, die in der Lage ist, einen Gefahrenkatalog zu definieren und Altersgrenzen für einzelne Plattformen festzulegen“, sagt die familienpolitische Sprecherin der Union, Anne König, im Gespräch mit dem Münchner Merkur von Ippen. Media. „Ich gehe davon aus, dass die Freigabe nicht unter der diskutierten Altersgrenze von 14 Jahren liegen wird, in Einzelfällen könnte sie sogar höher sein. “ Trotzdem gehe es der Union nicht nur um Verbote. „Wir wollen nicht nur die Gefahren sehen und unnötige Beschränkungen etablieren, sondern auch Teilhabe ermöglichen – dabei muss der Jugendschutz gewährleistet sein“, betonte König. Auch die Expertenkommission betont, die Medienerziehung sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Sie nimmt daher alle Kinder in den Blick und empfiehlt beispielsweise auch ein bildschirmfreies Aufwachsen für Unter-Drei-Jährige, eine KI-Seepferdchen für Grundschulkinder, aber auch mehr Medienbildung in der Unterstufe und ein bundesweit einheitliches Handyverbot an Schulen bis zur achten Klasse. Ebenso soll elterliche Medienerziehung mehr Gewicht bekommen. Der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche ergibt sich aus Artikel 6 im Grundgesetz, wonach der Staat verpflichtet ist, Kinder aktiv vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dieser Verantwortung will die Regierung mit ihrem Gesetzesvorhaben jetzt nachkommen. Der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger kritisierte im Gespräch mit Ippen-Media, diese Bemühungen kämen sehr spät. „Aus meiner Sicht ist der Staat seiner Verantwortung beim Schutz von Kindern im digitalen Raum bisher nicht ausreichend gerecht geworden. “Rüdiger betonte, ein Social-Media-Verbot ersetze keine umfassende Schutzstrategie. „Ein Verbot allein löst die grundlegenden Risiken des digitalen Raums nicht. Spätestens wenn das Schutzalter überschritten ist, werden Minderjährige weiterhin mit digitalen Gefahren konfrontiert. Wir müssen alle im digitalen Raum besser vor Straftaten schützen“, betonte der Kriminologe, der auch Mitglied der Expertenkommission ist. „Dafür müssen wir auchEltern, Schulen, Polizei, Plattformen und Justiz stärker in die Pflicht nehmen, um eine gesellschaftliche Schutzstrategie zu entwickeln. “Regierungsparteien müssen sich nun einigen. DieCDUrechnet mit einer schnellen Umsetzung der Erkenntnisse in ein Gesetz. Auch der Ethikrat, hatte zuvor eine Empfehlung abgegeben, die eine Altersgrenze ablehnt. „Jetzt liegen die Stellungnahmen der Parteien und die Empfehlungen der Ethik- und Expertenkommission vor und machen den Handlungsbedarf deutlich“, sagt Anne König. „Darum erwarte ich, dass wir nach der Sommerpause zügig den ersten Gesetzentwurf bearbeiten können. “ Auf Europa will die Bundesregierung dabei nicht warten. „Wenn es europarechtlich nicht schnell zu einer Einigung kommt, würden wir auch eine nationale Lösung finden“, betonte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bei der Vorstellung des Berichts. Überprüft werden soll das Alter mit Hilfe der neuen digitalen Brieftasche, der sogenannten EUDI-Wallet. In der Vorbereitung zum Bericht hatte die Kommission auch Kinder und Jugendliche befragt, die sich selbst mehr Schutz durch Eltern, Schule und Gesetzgeber vor problematischem Nutzungsverhalten wünschen. (Quellen: Interviews, eigene Recherchen)