Rotkäppchen, der Wolf und die Politik – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT. COM
Das Märchen von Rotkäppchen und dem Wolf ist für das Verständnis von Politik von grundlegender Bedeutung. Rotkäppchen vertraute allzu lang und wurde trotz beginnender Skepsis gefressen. Der Wolf hatte sich nicht ohne als Großmutter verkleidet.

Politik/ 06. 08. 2026 / 15:00•Vorlesen///VonAnnette Heinisch•Das Märchen von Rotkäppchen und dem Wolf ist für das Verständnis von Politik von grundlegender Bedeutung. Rotkäppchen vertraute allzu lang und wurde trotz beginnender Skepsis gefressen. Der Wolf hatte sich nicht ohne als Großmutter verkleidet. Das Märchen „Rotkäppchen und der Wolf“ ist durch die Gebrüder Grimm sehr bekannt geworden, auch wenn seine Wurzeln nach Frankreich zurückreichen. Aufgrund seiner allgemeingültigen Moral wurde es in vielen Ländern berühmt und in zahlreiche Sprachen übersetzt; im Englischen heißt es sehr niedlich „Little Red Riding Hood“. Warum wurde es so erfolgreich – und worin besteht diese allgemeingültige Moral?Darin, dass man immer brav auf die Mutter hören und entsprechend ihrer Anweisung nie vom Pfad abweichen soll? Sicher, als Mutter finde ich diesen Aspekt sehr überzeugend! Aber es dürfte noch ein zweiter Aspekt hinzukommen: dass sich die Wahrheit oft hinter einem vermeintlich lieben und freundlichen Antlitz verbirgt. Der Wolf hatte sich ja aus gutem Grund als Großmutter verkleidet, ihr vertraute das Rotkäppchen. Leider, denn trotz beginnender Skepsis wurde es am Ende gefressen. Und nicht immer kommt im Leben ein rettender Jäger vorbei, der einen mit einem „Ritsch, ratsch“ befreit. Warum ich das erzähle? Weil dieses Märchen für das Verständnis von Politik von grundlegender Bedeutung ist. Wer Missstände braucht, wird sie nie beseitigenKeine Partei sagt: Ich will euch arm machen. Im Gegenteil, sie tut so, als kümmere sie sich um die Armen und verhelfe ihnen zu Wohlstand. Tatsächlich geht es ihr um Macht und Einfluss. Dafür muss sie die Wähler „in ihre Fänge bekommen“, weshalb sie so tut, als sei sie die Großmutter und nicht der Wolf. Die meisten überlegen dabei nicht, dass eine Partei, die angeblich für die „sozial Schwachen“ eintritt, zum Machterhalt immer reichlich davon braucht. Nichts wäre für sie fataler, als wenn die Armen wohlhabend würden, dann sind sie für sie nutzlos geworden. Also muss man sich irgendwo neue Arme besorgen. Unter machtpolitischen Gesichtspunkten ist das völlig nachvollziehbar. Nur eben nicht für die, die den Wolf immer noch irrtümlich für die Großmutter halten. Dasselbe Muster zeigt sich bei denen, deren Marketingstory erst die Umwelt und dann das Klima war. Da die Umwelt inzwischen gar nicht mehr so verschmutzt ist, musste etwas Neues her, das war dann das Klima. Jede Partei, deren Marketingstrategie auf der Beseitigung von Missständen beruht, wird diese nie wirklich beseitigen wollen, denn dann wäre sie überflüssig. Sie alle wollen nur eines: möglichst viel Macht. Das bringt neben Einfluss natürlich auch Geld. Das Spiel um die Macht war nie etwas anderes, das sollte man wissen. Vor allem sollte man sich sehr gut überlegen, ob man wirklich vom rechten Pfad abkommen und allzu vertrauensselig sein möchte. Das gilt übrigens auch für die vermeintliche Kontrolle der Verwaltung. Sie war ein hübscher Trick, damit die Parteien möglichst viele eigene Leute unterbringen konnten. Erst als diese Möglichkeit erschöpft war, ging die Masche mit den NGOs so richtig los. Brandaktuell: der Ausschluss von AfD-KandidatenDamit sind wir bei einem brandaktuellen Thema, nämlich dem Ausschluss von AfD-Kandidaten für Hauptverwaltungsämter. Von zwölf Kandidaten sind nach jetzigem Stand vier ausgeschlossen worden: Martin Sichert (Landratswahl im Landkreis Friesland), Stephan Bothe (Landratswahl im Landkreis Lüneburg), Thorsten Moriße (Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven) und Justin Vogel (Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz). Die Entscheidungen der niedersächsischen Wahlausschüsse sind unter Staatsrechtlern hoch umstritten. Zwar verweist das Innenministerium darauf, dass Bewerber für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die Gewähr bieten müssen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Kritiker bemängeln jedoch, dass über den Ausschluss vom passiven Wahlrecht zunächst politisch besetzte Wahlausschüsse entscheiden. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat wiederholt davor gewarnt, Instrumente des Verfassungsrechts zur Ausschaltung politischer Konkurrenten zu nutzen. Auch Staatsrechtler wie Rupert Scholz sowie der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler halten das Verfahren in seiner derzeitigen Ausgestaltung für rechtsstaatlich problematisch. Sie betonen, dass weder die bloße Mitgliedschaft in der AfD noch deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz einen Wahlausschluss rechtfertigen könne; maßgeblich seien konkrete, individuell zurechenbare verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen. Boehme-Neßler vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass eine Verfassungstreueprüfung erst nach einer erfolgreichen Wahl im Rahmen der Ernennung zum Beamten erfolgen sollte und nicht bereits den Zugang zur Wahl selbst beschränken dürfe. Dass ich dieses Verfahren ebenfalls für rechtsstaatlich problematisch halte, muss ich sicherlich nicht besonders betonen. Wer ein Drittel der Kandidaten für Führungsämter gar nicht erst zur Wahl zulässt und damit den Souverän entmachtet, muss sich über Kritik nicht wundern. Das eigentliche Problem: die Zwitterstellung der HauptverwaltungsbeamtenDie Kritik greift meines Erachtens allerdings zu kurz. Problematisch ist das Verfahren nämlich nur wegen der Zwitterstellung der Hauptverwaltungsbeamten: Sie sind direkt gewählte Politiker – und zugleich Beamte in Personalunion. Das muss nicht so sein, und es war auch nicht immer so. In Niedersachsen etwa gab es bis Ende der neunziger Jahre eine Doppelspitze, also eine Trennung zwischen der politischen Repräsentation (durch den ehrenamtlichen Bürgermeister oder Oberbürgermeister) und der Leitung der Verwaltung (durch den Stadtdirektor oder Oberkreisdirektor). Letztere waren eher unpolitische, fachlich versierte Hauptverwaltungsbeamte, die die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen mussten. Dazu gehörten neben Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 GG) auch die Qualifikation für die Laufbahn und selbstverständlich die Verfassungstreue. Ein gewisser Christian Wulff hatte dann als niedersächsischer Oppositionsführer den Einfall, diese Ämter zusammenzuführen, ein Einfall, der dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder so gut gefiel, dass er ihn 1996 umsetzte. War das nicht eine wunderbare Gelegenheit, Genossen unterzubringen? Die ließ er sich doch nicht entgehen. Nur konnte natürlich niemand sagen: Wir wollen lukrative Posten für unsere Leute, dazu mehr Macht und Einfluss. Nein, das muss man anders verkaufen. Man sagt einfach: Die Verwaltung ist böse, die müssen wir überwachen, flexibler und bürgerfreundlicher machen. Dass Verwaltungshandeln von Gerichten überprüft wird, der Bürger also mitnichten schutzlos dastand – und diesen Schutz übrigens auch weniger braucht, wenn die Behörde ordentlich arbeitet –, spielte keine Rolle. Das Narrativ saß, und die Bürger spielten fröhlich die ihnen zugedachte Rolle des Rotkäppchens. Flugs wurde das Vorhaben umgesetzt: Bewerber für das absolute Spitzenamt der Kommunen müssen als fachliche Voraussetzung – nichts mitbringen. Gar nichts. Keinen Schulabschluss, keinen Berufsabschluss, keine Erfahrung, einfach nichts. Es reicht, mindestens 23 und höchstens 67 Jahre alt zu sein, Deutscher oder EU-Bürger zu sein, das passive Wahlrecht nicht verloren zu haben und verfassungstreu zu sein. So kann im Zweifel auch der letzte Dilettant Landrat werden – eine wirklich geniale Regelung!Selbstverständlich lässt sich auch ohne jede Ahnung von so exotischen Dingen wie dem Verwaltungsrecht und ohne jede Führungserfahrung eine Behörde mit locker 1. 000 bis 2. 000 Mitarbeitern leiten; Kompetenz wird einfach überbewertet. Es reicht ja, wenn die Mitarbeiter, sozusagen „der kleine Mann“, etwas können. Denn sie müssen nach wie vor die entsprechenden Qualifikationen mitbringen und die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen. (Nur) deshalb klappt es oft noch halbwegs. Dass die Zufriedenheit im Haus dabei nicht immer überragend ist, verwundert allerdings nicht, wenn schon der kleinste Sachbearbeiter womöglich deutlich besser qualifiziert ist als der oberste Chef – und das für einen Bruchteil des Einkommens!Noch etwas, fast hätte ich es vergessen: Nach der Zusammenlegung der Doppelspitze wurde der Posten finanziell deutlich aufgewertet. In Landkreisen bis 150. 000 Einwohner verdient ein Landrat in Niedersachsen 11. 396,07 € brutto im Monat, in Landkreisen mit mehr als 150. 000 Einwohnern 11. 975,10 €. Hinzu kommen eine steuerfreie monatliche Dienstaufwandsentschädigung von rund 372 €, gegebenenfalls Familienzuschläge sowie Nebeneinkünfte, etwa aus Aufsichtsratsmandaten bei Kreissparkassen oder kommunalen Versorgern, die bis zu einer bestimmten Grenze behalten werden dürfen. § 9 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) legen die jährlichen Höchstbeträge fest, bis zu denen Beamte Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst behalten dürfen, bevor eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Dienstherrn greift. Soweit ich sehe, liegt dieser Satz derzeit beim 1,5-Fachen des normalen Höchstbetrages; damit dürfte die Behaltensgrenze bei etwa 16. 740 Euro jährlich liegen – noch einmal rund 1. 400 € im Monat. Nur am Rande: Der Sachbearbeiter, der qualifiziert sein muss, verdient etwa 3. 700 bis 4. 000 € im Monat. Behaltensgrenzen können ihm egal sein, denn Aufsichtsratsposten kann er nicht abstauben. Am Ende bleibt es der WolfMan sieht also: Das hat die Politik fein eingefädelt. Früher war der Behördenchef ein fachlich Hochqualifizierter, heute muss er das nicht mehr sein. Früher verdiente er weniger, heute mehr. Verkürzt könnte man das politische Logik nennen: für die Politik Macht und Geld, für das Volk Arbeit und Gehorsam. Kein Wunder jedenfalls, dass man diese fetten Pfründe nur ungern abgeben möchte. Das alles funktioniert aber nur, weil sich der Bürger benimmt wie Rotkäppchen. Und man sollte nie vergessen: Egal, wie sehr sich der Wolf verkleidet – es bleibt immer der böse Wolf.