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Förderung für Beiträge zur Anpassung an Klimawandel-Folgen

Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung fördert das Land Bremen Vorhaben, die einen wirksamen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Durch gezielte Maßnahmen sollen die Kommunen frühzeitig auf die Herausforderungen vorbereitet und ihre Anpassungsfähigkeit nachhaltig verbessert werden. Gefördert werden investive Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Hitzevorsorge, Projekte der Schwammstadt und Klimaresiliente Infrastruktur. Darüber hinaus werden […]

Von Michael Labiner · · 2 min Lesezeit

Förderung für Beiträge zur Anpassung an Klimawandel-Folgen

Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung fördert das Land Bremen Vorhaben, die einen wirksamen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Durch gezielte Maßnahmen sollen die Kommunen frühzeitig auf die Herausforderungen vorbereitet und ihre Anpassungsfähigkeit nachhaltig verbessert werden. Gefördert werden investive Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Hitzevorsorge, Projekte der Schwammstadt und Klimaresiliente Infrastruktur. Darüber hinaus werden auch Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Konzeptentwicklung sowie Bildung und Sensibilisierung (z. B. Kampagnen, Schulungen und Bürgerbeteiligungsformate) mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten untersdtützt – die Mindestinvestitionssumme liegt in der Regel bei 100. 000 Euro. Die Fördermittel werden von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt, durch die Europäische Union kofinanziert und über die BAB – Die Förderbank vergeben. Zweistufiges AntragsverfahrenAntragsberechtig sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Vereine. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: Im ersten Schritt wird eine Projektskizze bei der BAB eingereicht und entsprechend bewertet. Bei positivem Ergebnis folgt die Aufforderung zur Stellung eines Vollantrags. Die Genehmigung soll bis Ende 2026 erfolgen, denn Projekte müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Notwendigkeit der GegenwartDazu Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB: „Klimaanpassung ist längst keine Zukunftsaufgabe mehr, sondern eine Notwendigkeit der Gegenwart. Das Förderprogramm bietet die Chance, gute Ideen in konkrete Projekte zu überführen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen heute angestoßen werden, damit sie morgen ihre volle Wirkung entfalten können. “https://bremennews. de/wp-content/uploads/2021/03/Business_Geld_Foerdermittel_Stempel_Fotolia_31148768_S_Photo-K. jpg494595Michael Labiner/wp-content/uploads/2022/11/BremenNews_Logo_transp. pngMichael Labiner2026-07-29 09:47:272026-07-29 09:47:27Förderung für Beiträge zur Anpassung an Klimawandel-Folgen

Quelle: bremennews.de

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