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ASUS: Einfuhrverbot für Router in den USA empfohlen

Wirtschaft & Recht4 Min. Lesezeit Patente aus Netgear-Beständen: ASUS-Routern droht in den USA ein Einfuhrverbot Ein Patentverwerter mit Schutzrechten aus Netgear-Beständen hat vor der. . .

Von @Blogspan · · 4 min Lesezeit

ASUS: Einfuhrverbot für Router in den USA empfohlen

Wirtschaft & Recht4 Min. LesezeitPatente aus Netgear-Beständen: ASUS-Routern droht in den USA ein EinfuhrverbotEin Patentverwerter mit Schutzrechten aus Netgear-Beständen hat vor der US-Handelskommission Erfolg: Empfohlen sind ein Einfuhrverbot gegen ASUS und Plume Design sowie Unterlassungsanordnungen. Endgültig entschieden ist damit noch nichts. Bild: ASUSSeit dem 6. August liegt bei der US-Handelskommission ITC eine Entscheidung, die ASUS-Router vom amerikanischen Markt drängen könnte: Der zuständige Verwaltungsrichter hat eine Verletzung von Section 337 festgestellt und ein Einfuhrverbot empfohlen. Der Hersteller selbst hat sich dazu erst an diesem Montag geäußert — mit der Auskunft, vorerst ändere sich nichts. Beides stimmt, und zusammen ergeben sie ein schiefes Bild. Auf einen BlickVerfahren 337-TA-1454 vor der US-Handelskommission, Kläger ist die Patentverwertungsfirma Estelgia LLCDie geltend gemachten Schutzrechte stammen aus einem Portfolio, das Netgear abgestoßen hatEmpfohlen sind ein Einfuhrverbot gegen ASUS und Plume Design sowie UnterlassungsanordnungenEingaben zum öffentlichen Interesse sind bis zum 8. September 2026 möglichFür den deutschen Markt hat eine ITC-Anordnung keine unmittelbare WirkungDer Kläger baut selbst keine RouterEstelgia LLC wurde am 13. Dezember 2024 in Delaware gegründet. Anfang 2025 gingen nach Angaben von Patentrechts-Beobachternrund 80 US-Patente von Netgearauf die Firma über — also von einem Anbieter, der im selben Markt Geräte verkauft. Sechs dieser Schutzrechte macht Estelgia jetzt geltend, darunter US 7. 936. 714 und US 11. 246. 016. Die Beschwerde ging am 16. Mai 2025 ein, die Kommissioneröffnete das Verfahrenam 17. Juni 2025. Parallel laufen vier Einzelklagen am Bundesbezirksgericht in Delaware. Die Konstruktion ist juristisch sauber und wirtschaftlich unsympathisch: Ein Unternehmen ohne eigene Produktion kauft Schutzrechte und zieht damit vor ein Forum, dessen einziges Werkzeug der Grenzbalken ist. Netgear selbst muss dabei nicht als Kläger auftreten und trägt kein Prozessrisiko — der Wettbewerbsdruck auf die Konkurrenz entsteht trotzdem. Was empfohlen wurde — und wen es außer ASUS trifftDer Richter hat am selben Tag auch eine Empfehlung zu Abhilfe und Sicherheitsleistung vorgelegt. Nach derBekanntmachung im Federal Registersoll ein begrenztes Einfuhrverbot gegen ASUSTeK Computer in Taipeh, ASUS Computer International in Fremont und Plume Design in Palo Alto ergehen, dazu Unterlassungsanordnungen gegen Plume und die US-Tochter von ASUS. Interessanter ist, wer dort nicht mehr steht. Benannt waren ursprünglich fünf Gesellschaften, neben ASUS und Plume auch D-Link Systems sowie zwei Linksys-Firmen. Für Linksys endete das Verfahren durch einen Vergleich noch vor der Beweisaufnahme; warum D-Link in der Empfehlung fehlt, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Übrig bleibt neben ASUS ausgerechnet Plume Design — ein Anbieter, den kaum jemand im Regal sucht, dessen Mesh-Technik aber in den Providern mitgelieferten WLAN-Systemen steckt. Wer sein Netz vom Anschlussanbieter bekommt, ist von so einem Verfahren womöglich betroffen, ohne die Marke je gelesen zu haben. Eingaben zum öffentlichen Interesse nimmt die Kommission bis zum 8. September 2026 entgegen. Ein Einfuhrverbot würde Geräte wie dieses an der US-Grenze stoppen. Bild: ASUSWarum „derzeit keine Beschränkungen“ wenig sagtASUS betont in seinerStellungnahme, die Entscheidung verhänge „derzeit keine Beschränkungen“ für Verkauf, Software-Updates, Garantie und Reparatur in den USA. Das ist formal korrekt: Eine solche Erstentscheidung bindet niemanden, sie geht zunächst an die vollständige Kommission zur Überprüfung, und erst deren Anordnung durchläuft die Frist für ein Veto des Präsidenten. Nur beschreibt der Satz einen Zwischenstand, keine Entwarnung — die Empfehlung liegt vor, und sie lautet auf Ausschluss. Wie schnell aus einem Patentverfahren ein Beschaffungsproblem wird, hat der Hersteller im selben Jahr schon einmal erlebt: Nach einer Klage von Nokiaverschwanden ASUS-Geräte vier Monate lang aus dem deutschen Markt. In der Praxis merkt man das nicht an einer Pressemitteilung, sondern daran, dass ein eingeplantes Modell im Distributor-Katalog auf einmal ohne Liefertermin steht. Ich plane Netzwerk-Hardware deshalb seit Jahren nicht mehr auf ein einzelnes Modell, sondern auf eine Klasse mit mindestens zwei Herstellern — das kostet beim Einkauf ein paar Prozent und spart im Ernstfall Wochen. Für deutsche Käufer ändert sich vorerst nichts, denn eine ITC-Anordnung wirkt an der US-Grenze und sonst nirgends. Bemerkenswert bleibt der Weg dorthin: Ein Netzwerkausrüster trennt sich von rund 80 Patenten, und keine zwei Jahre später stehen sechs davon gegen zwei Wettbewerber im Feld. Für die Hersteller ist das ein kalkulierbares Risiko, für die Käufer ein unkalkulierbares — sie erfahren vom Verfahren meist erst, wenn das Gerät nicht mehr lieferbar ist. ◆ Über den AutorAlexander BaumgärtnerSeit über 20 Jahren in der IT — mit allem, was dazugehört: abgestürzten Servern um zwei Uhr nachts, Migrationen, die laut Plan eine Stunde dauern sollten, und Kunden, die "schnell mal" eine neue Software brauchen. Hauptberuflich führe ich die ProMedia24, eine kleine IT-Firma in Wallenhorst bei Osnabrück. Lieber konkret als geschwurbelt, gerne auch mal kritisch.

Quelle: blogspan.net

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