Bayer gewinnt im Glyphosat-Rechtsstreit in den USA
Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Klage im Jahr 2023: John Durnell hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch den Kontakt mit dem Unkrautvernichter Roundup an Krebs erkrankt zu sein. Die Geschworenen. . .

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Klage im Jahr 2023: John Durnell hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch den Kontakt mit dem Unkrautvernichter Roundup an Krebs erkrankt zu sein. Die Geschworenen kamen bei dem Prozess in St. Louis zu dem Schluss, dass eine Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen wäre. Das Gericht sprach dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Der CEO von Bayer, Bill Anderson, kann nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA aufatmen. (Bild: APA/AFP)US-Umweltbehörde sah keine Warnhinweise vorBayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche „basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben“. Das Oberste Gericht sah dies ähnlich: In den USA seien von der Regierung einheitliche Markierungen vorgeschrieben – damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Vielen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden. Bayer-Chef Bill Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen. Auch Sicht von Bayer dürfte das Urteil „dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“. Zugleich strebt der Konzern weiterhin die finale Genehmigung eines angekündigten großen Sammelvergleichs an.