KI-Notetaker im Meeting: In den USA unhöflich, in Deutschland strafbar
Ein Drittel aller Meetings in den USA hat inzwischen einen stillen Teilnehmer, der jedes Wort mitschreibt — und nur ein gutes Drittel der Betroffenen wurde vorher gefragt. In den Chefetagen wächst der. . .

Ein Drittel aller Meetings in den USA hat inzwischen einen stillen Teilnehmer, der jedes Wort mitschreibt — und nur ein gutes Drittel der Betroffenen wurde vorher gefragt. In den Chefetagen wächst der Widerstand, und erste Manager tragen ihre Ablehnung jetzt im eigenen Klarnamen vor sich her. Für deutsche Firmen ist das mehr als eine Frage des guten Tons. Hier steht ein Straftatbestand im Raum. Der Bot, den keiner eingeladen hatDer Investor Jeremy Levine hat seinen angezeigten Namen bei Zoom kurzerhand in „Jeremy Levine I do not consent to transcribing or recording“ geändert — ein Widerspruch, den jeder Notiz-Bot mitliest, bevor er loslegt. GegenüberTechCrunchnennt er das automatische Mitschneiden „socially unacceptable behavior“, das jedes spontane Gespräch abwürgt. Der Kern seines Ärgers: Wenn jede Besprechung transkribiert und zusammengefasst wird — wer liest die Protokolle am Ende eigentlich?Die Zahlen dahinter sind deutlich. Laut einer im Juli veröffentlichten US-Umfrage unter Beschäftigten, in deren Meetings ein KI-Notetaker saß, wurden nur 34,7 Prozent immer vorher um Erlaubnis gebeten. Ein Viertel wurde nie gefragt und sah den Bot einfach im Teilnehmerfeld auftauchen, weitere 3,6 Prozent erfuhren erst hinterher davon. Die Angaben stammen bislang aus einer einzelnen Erhebung, die Größenordnung deckt sich aber mit dem, was gerade vor Gericht landet. Aus dem Ärger werden KlagenGegen Otter. ai laufen vier zusammengeführte Klagen vor einem US-Bundesgericht. Auslöser war der Fall Brewer gegen Otter. ai von 2025: Ein Verkaufsgespräch wurde mitgeschnitten, weil ein Teilnehmer den Dienst nebenbei laufen hatte — gefragt worden war nur der Gastgeber. Gegen den Wettbewerber Fireflies. ai stehen in Illinois zwei Verfahren wegen biometrischer Daten. Beide Fälle drehen sich um dasselbe Grundproblem: Teilnehmer landen in einer Aufzeichnung, ohne je die Gelegenheit gehabt zu haben, Nein zu sagen. In Bundesstaaten wie Kalifornien oder Illinois, die die Zustimmung aller Beteiligten verlangen, reicht der beiläufige Kalender-Hinweis „dieses Meeting kann aufgezeichnet werden“ dafür nicht aus. In Deutschland ist das kein Etikette-ProblemWas in den USA als Stilfrage verhandelt wird, ist hierzulande schärfer geregelt. Paragraf 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes: Wer das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar. Und „nicht öffentlich“ ist so ziemlich jedes Geschäftsgespräch — das interne Team-Meeting, der Kundentermin, das Personalgespräch. Zwei Feinheiten entscheiden über die Praxis. Erstens: Eine reine Live-Transkription, die den Ton nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und keine Aufnahme ablegt, ist womöglich gar keine „Aufnahme“ im strafrechtlichen Sinn — juristisch neu und umstritten, hier würde ich mich nicht blind auf das Marketing-Versprechen eines Anbieters verlassen. Zweitens greift die DSGVO ohnehin: Stimmen sind personenbezogene Daten, und sobald das Tool per Sprecher-Zuordnung mitschreibt, wer was gesagt hat, entstehen biometrische Daten nach Artikel 9. Im Tagesgeschäft weise ich zu Beginn auf ein Protokoll hin und hole das Okay ein — bei externen Gesprächspartnern ist Schweigen eben keine saubere Zustimmung. Nicht ohne Grund ist das erfolgreichste Notiz-Werkzeug dieses Jahres, Granola, eines ganz ohne Bot: Es läuft lokal auf dem eigenen Rechner und schickt niemanden ins fremde Meeting. Bequemlichkeit gegen StrafgesetzbuchDer Klarnamen-Protest der US-Manager wirkt albern, trifft aber einen echten Nerv: Die Bots sind so leise in den Alltag gerutscht, dass kaum jemand die Zustimmungsfrage überhaupt gestellt hat. In Deutschland lautet die richtige Frage nicht „ist das unhöflich?“, sondern „wer hat zugestimmt?“. Wer den Notiz-Bot aus reiner Bequemlichkeit einfach mitlaufen lässt, handelt sich hierzulande schnell mehr ein als schlechte Stimmung im Call: einen Verstoß, der am Ende teurer wird als jedes gesparte Protokoll.