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Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen

Schrems begründete die geplante Klage gegenüber dem deutschen „Handelsblatt“ weiter mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA von Ende Juni, welche die Unabhängigkeit der. . .

Von krone. at · · 2 min Lesezeit

Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen

Schrems begründete die geplante Klage gegenüber dem deutschen „Handelsblatt“ weiter mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA von Ende Juni, welche die Unabhängigkeit der US-Verbraucherschutz-Aufsichtsbehörde FTC beschädigt habe. „Das EU-Recht verlangt eine unabhängige Aufsicht und der Supreme Court hat unabhängige Behörden verboten“, sagte Schrems. Die EU habe den in dem umstrittenen Abkommen mit den USA vorgesehenen Datentransfer bisher unter anderem mit der Unabhängigkeit der FTC begründet. „Die gibt es aber nicht mehr. “Der Supreme Court hatte in seinem Urteil Ende Juni US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der FTC Recht gegeben. Trump durfte demnach die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen. Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben, befand das Gericht. Schrems forderte die EU-Kommission auf, das Datenschutzabkommen nicht erst nach einem möglichen Urteil in der von seiner Organisation geplanten Klage zu beenden. „Wir müssen nun einen geordneten Ausstieg hinbekommen. Das geht nicht über Nacht, aber man kann den größten Teil der Verarbeitung auch bei europäischen Anbietern aufsetzen. “Abkommen ermöglicht Austausch personenbezogener Daten mit den USADas Datenabkommen ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten mit den USA. Der Export solcher Daten aus der EU ist grundsätzlich verboten, damit EU-Datenschutzvorschriften nicht ausgehebelt werden können. Mit den USA hat die EU ein Sonderabkommen abgeschlossen, welches das Land als vertrauenswürdig einstuft. Das ist auch für viele EU-Unternehmen wichtig, die etwa US-Cloud-Anbieter nutzen. Schrems hat wiederholt dagegen geklagt. 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das damalige „Safe Harbour“-Abkommen für nichtig. Auch gegen eine Nachfolgeregelung („Privacy Shield“) ging Schrems erfolgreich vor, 2020 gab ihm der EuGH recht. Hintergrund war jeweils der umfassende Zugriff von US-Geheimdiensten und anderen Ermittlungsbehörden auf Daten ausländischer Nutzer. 2022 vereinbarten Brüssel und die USA ein neues Datenschutzabkommen, das „EU US Data Privacy Framework“.

Quelle: mobil.krone.at

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